Organisatorisches
Anmeldung
Sie können sich bei uns persönlich oder telefonisch anmelden. Für unsere Planung ist es besonders hilfreich, wenn Sie uns vorab schon über den Grund Ihres Praxisbesuches, spezielle Wünsche usw. informieren.
Telefonische Erreichbarkeit
Unter dem Anschluss 0906 – 60 51 sind wir für Sie erreichbar.
Terminvereinbarungen, Rezeptanforderungen, Anfragen nach Überweisungen und sonstige Anliegen bitten wir Sie montags bis freitags zwischen 07:30 und 11:30 Uhr sowie zusätzlich montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 und 16:00 vorzubringen, da wir in diesem Zeitraum einen eigenen Telefondienst für Sie eingerichtet haben.
Keine Lust auf Warteschleifen?
Chatten Sie mit uns und teilen uns Ihre Anliegen (incl. Wiederholungsrezepte und vereinbarte Überweisungen) bequem über unsere
PraxisApp "Meine hausärztliche Praxis"
mit.
Die kennen Sie noch nicht? Gehen Sie hierzu auf den Reiter "Kontakt", oben auf der Webseite.
Bei der Ausstellung des eRezeptes beachten sie bitte folgendes:
- Das elektronische Rezept ersetzt das bisherige "rosa Rezept" und das "grüne Rezept" für die Verschreibung von Medikamenten
- Privatrezepte werden weiter wie gewohnt ausgestellt und müssen bei uns in der Praxis abgeholt werden!
- Die Praxis stellt das eRezept aus. Es wird im sicheren digitalen Gesundheitsnetz (Telematik Infrastruktur) gespeichert.
- Die Apotheke kann es dort sicher und verschlüsselt abrufen.
- Bevor wir Ihnen ein eRezept ausstellen können, müssen sie
am Anfang jedes Quartals Ihre Versichertenkarte in unsere Praxis bringen und ihre Karte einlesen lassen.
- Ihre Rezepte bestellen sie immer einen Tag vorher bei uns in der Praxis per Email, oder telefonisch (s.o.).
- Nach 24 Stunden können sie die Medikamente in ihrer Apotheke abholen.
- Erhalten Sie das eRezept in der Sprechstunde vom Arzt ausgestellt, ist es danach sofort in der Apotheke abholbereit.
- Um das Rezept in ihrer Apotheke aus der Telematik Infrastruktur abrufen zu können, benötigen sie auch dort ihre Versichertenkarte.
- Es ist kein Papierausdruck mehr nötig.
Nutzen Sie gerne auch unseren Online-Service für Kontaktaufnahme, sowie für Bestellungen von Wiederholungsrezepten, bzw. - Überweisungen !
Terminsprechstunde
Wenn Sie einen Termin von uns erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie pünktlich drankommen. Sollte sich durch Notfälle o.ä. eine Verspätung ergeben, werden Sie von uns davon in Kenntnis gesetzt. Möchten Sie sicherstellen, von Ihrem "Wunscharzt" behandelt zu werden, benötigen Sie ebenfalls einen Termin.
Sofern Sie selbst einen Termin einmal nicht einhalten können, geben Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid - vielleicht ist ein anderer Patient auf diesen Termin dringend angewiesen.
Notfallsprechstunde
Die Notfallsprechstunde (täglich von 11.00 bis 11.30 Uhr) ist für jene Patienten gedacht, die akut erkrankt sind und noch am selben Tage behandelt werden müssen.
Da hierfür kein Termin vergeben wird, geht es „der Reihe nach“. In dieser Zeit ist es auch nicht immer möglich, dass Sie von Ihrem "Wunscharzt" betreut werden können. Dafür ist aber sichergestellt, dass Sie auf jeden Fall umgehend ärztlich untersucht und behandelt werden.
Bitte beschränken Sie sich hier wirklich nur auf Ihr akutes Beschwerdebild – für weitere Anliegen erhalten Sie gerne einen eigenen Termin mit mehr Zeit bei Ihrem „Wunscharzt“!
Berücksichtigen Sie auch, dass es gerade vor und nach Praxisschließzeiten durch Urlaub oder Feiertage und immer montags zu teilweise massivem Patientenandrang kommt!
Videosprechstunde
Für viele Krankheitsbilder bietet sich dieser Service an, den wir täglich auf Nachfrage durchführen. Ist es für Sie beispielsweise bei einem Infekt der Atemwege oder des Magen-Darmes zu beschwerlich, in die Praxis zu kommen, können wir Ihnen auf diesem Wege oft schon ausreichend helfen. Mithilfe der Kamera Ihres Smartphones können wir eine gute Beurteilung von Hautveränderungen oder Infektzeichen im Rachenraum durchführen (Bitte hierfür eine Taschenlampe bereithalten). Lediglich ein Abhören von Organen ist (noch) nicht möglich.
Senden Sie uns dafür eine Mail ([email protected]) mit Ihrer Mobilfunknummer. Im Laufe unserer Sprechstunde erhalten Sie dann eine SMS. Sobald Sie diese bestätigt haben, werden Sie sofort mit einem Arzt verbunden. Haben Sie Ihr Smartphone daher im Blick.
Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig werden und hierfür eine ärztliche Bescheinigung benötigen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit unserer Praxis in Verbindung, denn eine rückwirkende Bescheinigung ist nur in Ausnahmefällen (z.B. am Montag für den vorherigen Sonntag) möglich.
Hausbesuche
Hausbesuche führen wir, sofern erforderlich, nach Maßgabe und Dringlichkeit durch, üblicherweise im Anschluss an die Sprechstunde.
Bitte bedenken Sie aber, dass uns in der Praxis bessere Untersuchungsbedingungen (EKG, Labor und Ultraschall) zu Verfügung stehen und wir Hausbesuche nur in dem Fall durchführen können, wenn die Schwere Ihrer Erkrankung einen Praxisbesuch unmöglich macht.
Blutentnahme
Die Blutentnahme erfolgt nach Terminvergabe morgens und normalerweise „nüchtern“. Das bedeutet, dass Sie vor einer Blutentnahme nichts essen und auch keine kalorienhaltigen Getränke zu sich nehmen dürfen. Sie können aber trotzdem Wasser oder ungesüßten Tee oder Kaffee trinken und sollen auch Ihre gewohnten Medikamente einnehmen!
Noch ein Tipp: Wenn Sie morgens ungerne auf Ihr Frühstück verzichten, oder sich weitere Untersuchungen bei uns anschließen, zu denen Sie nicht mehr nüchtern zu sein brauchen, so bringen Sie sich ein etwas zu essen mit oder besuchen Sie das Café gegenüber in der "Donaumeile".
Ultraschalluntersuchungen
Auch bei einigen Ultraschalluntersuchungen (nämlich denen des Bauches) sollten Sie nüchtern sein. Haben Sie einen solchen Termin am Nachmittag, so dürfen Sie auf jeden Fall ausgiebig frühstücken, sollten sich aber mit dem Mittagessen zurückhalten (hier bitte nur eine wirklich kleine Mahlzeit) und die letzten drei Stunden vor der Untersuchung nichts mehr essen (ungezuckerte Getränke sind jederzeit möglich).
Check Up 35+ / Gesundheitsuntersuchung
Check-up meint Gesundheitsuntersuchung im Sinne einer Vorsorgeuntersuchung, um das Auftreten von Krankheiten im Frühstadium zu erkennen oder ganz zu verhindern. Dieses Vorsorgeprogramm wird von allen Krankenkassen bezahlt (bei den gesetzlichen ab 35 Jahren, alle 3 Jahre, wenn Sie im Hausarztvertrag eingeschrieben sind, sogar alle 2 Jahre) und beinhaltet auch eine Blutuntersuchung. Der Umfang dieser Blutuntersuchung hängt davon ab, ob Sie an einem Hausarztmodell teilnehmen und wenn, von welcher Krankenkasse dieses ist.
Krebsvorsorgeuntersuchung Männer
Ähnlich wie die Gesundheitsuntersuchung, jedoch (bei den gesetzlichen Kassen ab 45 Jahren, dann jährlich) bezogen auf die männlichen Genitalorgane, die Prostata und den Enddarm.
Hautkrebsuntersuchung
Auch eine Vorsorgeuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen, die meist zusammen mit der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wird.
Impfungen
Wir prüfen Ihren Impfausweis auf Vollständigkeit. Bitte bringen Sie diesen zu den Vorsorgeuntersuchungen mit.
Kindervorsorgeuntersuchungen
führen wir für folgende Altersklassen durch
- U4 - 3 Monate,
- U5 - 6 Monate,
- U6 - 12 Monate,
- U7 - 2 Jahre,
- U8 - 4 Jahre,
- U9 - 5 Jahre.
Bei diesen Untersuchungen werden auch die notwendigen Impfungen auf den aktuellen Stand gebracht.
Vorsorgeuntersuchung bei Jugendlichen
Bei der Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren wird festgestellt, ob die körperliche und sexuelle Entwicklung dem Alter entspricht und ob orthopädische Probleme oder Risiken durch Krankheiten in der Familie vorliegen. Größe, Gewicht, Impfstatus sowie Urin werden überprüft.
Lehrlingsuntersuchung
Ist in der Altersklasse 15 bis 18 Jahren gesetzlich vorgeschrieben und wird zweimal im Laufe der Lehre durchgeführt.
Zusatzuntersuchungen
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, für viele Impfungen, sowie zur Abklärung bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung, als auch für die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung im 3- Jahres Rhythmus ab 35 Jahre (wenn Sie im Hausarztvertrag eingeschrieben sind, sogar alle 2 Jahre) mit einem Hautkrebs-Screening übernommen.
Sollten Sie darüber hinaus ergänzende, sinnvolle Untersuchungen wünschen, z.B. eine Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern, einen Herz- bzw. Lungen-Check oder zusätzliche regelmäßige Kontrollen, wie z.B. einen jährlichen Check (zwischen dem 2-Jahres Check der Krankenkassen), so ist dies auf Privatrechnung möglich.
Fragen Sie hierfür unsere freundlichen Praxisassistentinnen nach unserem Angebot.
Patienteninfo
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2. Verschiedenes
- Lagerungsschwindel (gutartig, anfallsweise auftretend)
- Kopfläuse
- Hämorrhoiden
- 20 Schlafregeln
- Einschlaf- und Entspannungshilfen als Hörbuch und Download unter diesem Link