Organisatorisches
Telefonische Erreichbarkeit
Unter dem Anschluss 09 06 – 60 51 sind wir für Sie erreichbar.
Terminvereinbarungen, Rezeptanforderungen, Anfragen nach Überweisungen und sonstige Anliegen bitten wir Sie montags bis freitags zwischen 07:30 und 11:30 Uhr sowie zusätzlich montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 und 16:00 vorzubringen, da wir in diesem Zeitraum einen eigenen Telefondienst für Sie eingerichtet haben.
Nutzen Sie gerne auch unseren Online-Service für Kontaktaufnahme, sowie für Bestellungen von Wiederholungsrezepten, bzw. - Überweisungen !
Terminsprechstunde
Wenn Sie einen Termin von uns erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie pünktlich drankommen. Sollte sich durch Notfälle o.ä. eine Verspätung ergeben, werden Sie von uns davon in Kenntnis gesetzt. Möchten Sie sicherstellen, von Ihrem "Wunscharzt" behandelt zu werden, benötigen Sie ebenfalls einen Termin.
Sofern Sie selbst einen Termin einmal nicht einhalten können, geben Sie uns bitte so früh wie möglich Bescheid - vielleicht ist ein anderer Patient auf diesen Termin dringend angewiesen.
Notfallsprechstunde
Die Notfallsprechstunde (täglich von 11.00 bis 11.30 Uhr) ist für jene Patienten gedacht, die akut erkrankt sind und noch am selben Tage behandelt werden müssen.
Da hierfür kein Termin vergeben wird, geht es „der Reihe nach“. In dieser Zeit ist es auch nicht immer möglich, dass Sie von Ihrem "Wunscharzt" betreut werden können. Dafür ist aber sichergestellt, dass Sie auf jeden Fall umgehend ärztlich untersucht und behandelt werden.
Bitte beschränken Sie sich hier wirklich nur auf Ihr akutes Beschwerdebild – für weitere Anliegen erhalten Sie gerne einen eigenen Termin mit mehr Zeit bei Ihrem „Wunscharzt“!
Berücksichtigen Sie auch, dass es gerade vor und nach Praxisschließzeiten durch Urlaub oder Feiertage und immer montags zu teilweise massivem Patientenandrang kommt!
Arbeitsunfähigkeit
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig werden und hierfür eine ärztliche Bescheinigung benötigen, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit unserer Praxis in Verbindung, denn eine rückwirkende Bescheinigung ist nur in Ausnahmefällen (z.B. am Montag für den vorherigen Sonntag) möglich.
Hausbesuche
Hausbesuche führen wir, sofern erforderlich, nach Maßgabe und Dringlichkeit durch, üblicherweise im Anschluss an die Sprechstunde.
Bitte bedenken Sie aber, dass uns in der Praxis bessere Untersuchungsbedingungen (EKG, Labor und Ultraschall) zu Verfügung stehen und wir Hausbesuche nur in dem Fall durchführen können, wenn die Schwere Ihrer Erkrankung einen Praxisbesuch unmöglich macht.
Blutentnahme
Die Blutentnahme erfolgt nach Terminvergabe morgens und normalerweise „nüchtern“. Das bedeutet, dass Sie vor einer Blutentnahme nichts essen und auch keine kalorienhaltigen Getränke zu sich nehmen dürfen. Sie können aber trotzdem Wasser oder ungesüßten Tee oder Kaffee trinken und sollen auch Ihre gewohnten Medikamente einnehmen!
Noch ein Tipp: Wenn Sie morgens ungerne auf Ihr Frühstück verzichten, oder sich weitere Untersuchungen bei uns anschließen, zu denen Sie nicht mehr nüchtern zu sein brauchen, so bringen Sie sich ein etwas zu essen mit oder besuchen Sie das Café direkt neben unserer Praxis.
Ultraschalluntersuchungen
Auch bei einigen Ultraschalluntersuchungen (nämlich denen des Bauches) sollten Sie nüchtern sein. Haben Sie einen solchen Termin am Nachmittag, so dürfen Sie auf jeden Fall ausgiebig frühstücken, sollten sich aber mit dem Mittagessen zurückhalten (hier bitte nur eine wirklich kleine Mahlzeit) und die letzten drei Stunden vor der Untersuchung nichts mehr essen (ungezuckerte Getränke sind jederzeit möglich).
Check Up 35+ / Gesundheitsuntersuchung
Check-up meint Gesundheitsuntersuchung im Sinne einer Vorsorgeuntersuchung, um das Auftreten von Krankheiten im Frühstadium zu erkennen oder ganz zu verhindern. Dieses Vorsorgeprogramm wird von allen Krankenkassen bezahlt (bei den gesetzlichen ab 35 Jahren, alle 2 Jahre) und beinhaltet auch eine Blutuntersuchung. Der Umfang dieser Blutuntersuchung hängt davon ab, ob Sie an einem Hausarztmodell teilnehmen und wenn, von welcher Krankenkasse dieses ist.
Krebsvorsorgeuntersuchung Männer
Ähnlich wie die Gesundheitsuntersuchung, jedoch (bei den gesetzlichen Kassen ab 45 Jahren, dann jährlich) bezogen auf die männlichen Genitalorgane, die Prostata und den Enddarm.
Hautkrebsuntersuchung
Auch eine Vorsorgeuntersuchung der gesetzlichen Krankenkassen, die meist zusammen mit der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wird.
Impfungen
Wir prüfen Ihren Impfausweis auf Vollständigkeit. Bitte bringen Sie diesen zu den Vorsorgeuntersuchungen mit.
Kindervorsorgeuntersuchungen
führen wir für folgende Altersklassen durch
- U4 - 3 Monate,
- U5 - 6 Monate,
- U6 - 12 Monate,
- U7 - 2 Jahre,
- U8 - 4 Jahre,
- U9 - 5 Jahre.
Bei diesen Untersuchungen werden auch die notwendigen Impfungen auf den aktuellen Stand gebracht.
Vorsorgeuntersuchung bei Jugendlichen
Bei der Vorsorgeuntersuchung für Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren wird festgestellt, ob die körperliche und sexuelle Entwicklung dem Alter entspricht und ob orthopädische Probleme oder Risiken durch Krankheiten in der Familie vorliegen. Größe, Gewicht, Impfstatus sowie Urin werden überprüft.
Lehrlingsuntersuchung
Ist in der Altersklasse 15 bis 18 Jahren gesetzlich vorgeschrieben und wird zweimal im Laufe der Lehre durchgeführt.
Zusatzuntersuchungen
Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen, für viele Impfungen, sowie zur Abklärung bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung, als auch für die Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung im 2- Jahres Rhythmus ab 35 Jahre mit einem Hautkrebs-Screening übernommen.
Sollten Sie darüber hinaus ergänzende, sinnvolle Untersuchungen wünschen, z.B. eine Ultraschalluntersuchung der Halsschlagadern, einen Herz- bzw. Lungen-Check oder zusätzliche regelmäßige Kontrollen, wie z.B. einen jährlichen Check (zwischen dem 2-Jahres Check der Krankenkassen), so ist dies auf Privatrechnung möglich.
Fragen Sie hierfür unsere freundlichen Praxisassistentinnen nach unserem Angebot.